Menschenrechte
Im Dürr-Konzern handeln wir nach der Maxime, weder Menschenrechtsverletzungen zu verursachen noch dazu beizutragen. Wir verpflichten uns, im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren direkten Lieferanten die Menschenrechte zu achten und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.
Grundhaltung zur Achtung der Menschenrechte
Als weltweit agierendes Unternehmen tragen wir Verantwortung für alle Menschen, die mit unseren Geschäftsaktivitäten in Verbindung stehen. Mit der Unterzeichnung des United Nations Global Compact (UNGC) haben wir dieser Verantwortung zusätzlich Nachdruck verliehen.
Die Achtung international anerkannter Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta* und den zehn Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt sind, hat für uns höchste Priorität. Bei der Umsetzung orientieren wir uns an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
* Internationale Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den wichtigsten Rechtsinstrumenten, durch die sie kodifiziert wurde (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).
Unsere Grundsätze zur Achtung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen
- Wir lehnen jegliche Form von Kinderarbeit ausnahmslos ab.
- Wir lehnen jegliche Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab und bekennen uns nachdrücklich zum Verbot von Menschenhandel und moderner Sklaverei.
- Wir sorgen für sichere Arbeitsbedingungen.
- Wir bekennen uns zur Vereinigungsfreiheit, zum Recht auf Kollektivverhandlungen und zum Streikrecht.
- Wir dulden keine Diskriminierung, stehen ein für Toleranz und sorgen für Chancengleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
- Wir zahlen faire Löhne und Gehälter.
- Wir stehen ein für faire Arbeitsbedingungen und angemessene Arbeitszeiten.
- Wir ergreifen Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen.
- Wir gehen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um und vermeiden negative Einflüsse auf Menschen und Umwelt.
Wir halten alle Beschäftigten weltweit dazu an, unsere menschenrechtlichen Grundsätze zu befolgen. Die Grundsätze gelten auch für Mitglieder von Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien, Vorständen und Geschäftsführungen.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie Menschenrechte einhalten und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die Einhaltung unserer Anforderungen überwachen wir im Rahmen unseres Lieferantenmanagements und des Einkaufsprozesses.
Verantwortung und Organisation
Der Vorstand der Dürr AG trägt die Gesamtverantwortung für unsere menschenrechtliche Sorgfalt. Die Konzernbereiche Corporate Sustainability, Corporate Compliance und Corporate Legal unterstützen und begleiten die Fachbereiche themenspezifisch beim Umgang mit Menschenrechten.
Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich werden je nach Themenbereich von Corporate Human Resources, Health & Safety oder Corporate Compliance koordiniert.
Für eine verantwortungsvolle Beschaffung ist der konzernübergreifende Fachbereich Sustainable Supply Chain verantwortlich. Er definiert die Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und ist für deren Umsetzung zuständig. Die lokalen Einkaufsorganisationen sind unterstützend tätig.
Menschenrechtsbeauftragte
Zum 1. Januar 2023 wurde → Karina Türkmen zur Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und überwacht die Prozesse zur Einhaltung der Menschenrechte im Dürr-Konzern und in der Lieferkette. Sie gehört dem Bereich Corporate Sustainability an und berichtet in ihrer Funktion direkt an den Vorstand der Dürr AG.
Grundsätze und Leitlinien
Über → unsere Aktivitäten zur Achtung der Menschenrechte berichten wir ausführlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2023 sowie im → Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („BAFA-Bericht“) an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Sorgfaltsprozess zur Achtung der Menschenrechte
Unsere Geschäftstätigkeit ist in verschiedenen Bereichen mit menschenrechtlichen Risiken verbunden. Um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden, haben wir einen Sorgfaltsprozess implementiert. Dieser orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und befolgt die gesetzlichen Anforderungen des LkSG.
Verantwortungsvolle Beschaffung
Beim Umgang mit den Menschenrechten beziehen wir unsere unternehmerische Sorgfaltspflicht nicht nur auf die eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch auf die Lieferkette. Mit unseren direkten Lieferanten initiieren wir Präventionsmaßnahmen auf Basis einer jährlichen Risikoanalyse. Mittelbare Lieferanten berücksichtigen wir gesondert, sofern tatsächliche Anhaltspunkte zu möglichen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzungen vorliegen. Damit möchten wir zur Achtung von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette beitragen. Zur Förderung einer nachhaltigen Lieferkette haben wir uns konkrete Ziele gesetzt.
Risikoanalyse
Um Transparenz über mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der direkten Lieferkette zu schaffen, führen wir jährlich und – sofern erforderlich – anlassbezogen Risikoanalysen durch. Die Analyse ist ein wichtiges Element unseres Risikomanagements. Sie bildet die Basis für anschließende Präventionsmaßnahmen, die wir mit potenziellen Risikolieferanten durchführen. Falls erforderlich, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten Maßnahmen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Menschenrechtsverletzungen bei unseren direkten Lieferanten wollen wir durch drei Präventionsmaßnahmen verhindern:
Verhaltenskodex für Lieferanten
Zulieferer und Geschäftspartner unterzeichnen den Verhaltenskodex für Lieferanten des Dürr-Konzern. Der Kodex ist ein verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen und eine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit. Er beinhaltet unsere Erwartungshaltung an Zulieferer hinsichtlich sozialer Standards, ethischem Geschäftsverhalten und Umweltschutz.
Nachhaltigkeitsspezifisches eLearning
Mit unserer spezifischen Online-Schulung sensibilisieren wir Lieferanten für Menschenrechte und Umweltthemen, heben die Bedeutung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten hervor und machen auf unsere Beschwerdekanäle, beispielsweise die Dürr Group Integrity Line aufmerksam.
Selbstauskunftsfragebogen zum Thema Nachhaltigkeit
Anhand von Selbstauskunftsfragebogen beurteilen wir den Umgang mit Menschenrechten und mit weiteren für uns relevanten Nachhaltigkeitsthemen. Treten kritische Ergebnisse auf, führen wir Feedback-Gespräche und erarbeiten Maßnahmenpläne zur Verbesserung. Bleiben Verbesserungen aus, behalten wir uns vor weitere Eskalationsschritte zu unternehmen. Bei Bedarf führen wir stichprobenartige Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Angaben durch.
Beschwerdemechanismus / Integrity Line
Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, eine Missachtung der Menschenrechte oder sonstige Verstöße gegen unsere Grundsätze und Richtlinien durch Beschäftigte, Lieferanten oder Geschäftspartner, können jederzeit über verschiedene Kanäle gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.
Die → Verfahrensordnung gemäß § 8 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschreibt im Detail wie wir mit gemeldeten Hinweisen umgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite → Compliance / Integrity Line.
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