Die ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Hauptversammlung am 8. Mai musste wegen der Corona-Ausbreitung abgesagt werden. Mit dem Pandemie-Notstandsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber Ende März kurzfristig die Möglichkeit zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen geschaffen. Aktionäre können an der Hauptversammlung am 28. Mai online teilnehmen und Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können sie über einen Stimmrechtsvertreter oder mithilfe eines elektronischen Abstimmungstools ausüben.
Karl-Heinz Streibich hat angekündigt, sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr AG nach der Hauptversammlung niederzulegen und aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden. Der Grund für seinen Entschluss ist, dass Herr Streibich für den Aufsichtsrat der Software AG kandidiert und dessen Vorsitz anstrebt. Damit hätte Herr Streibich mehr als die vom Deutschen Corporate Governance Kodex als Maximum empfohlenen fünf Aufsichtsratsmandate inne (Vorsitze zählen doppelt). Daher hat sich Herr Streibich, der von 2003 bis 2018 Vorstandsvorsitzender der Software AG war, nach reiflicher Überlegung entschlossen, sein Mandat bei der Dürr AG niederzulegen.
Für die Nachfolge im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Dürr AG kandidiert Gerhard Federer. Er gehört dem Aufsichtsrat seit 2016 an und ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Die Wahl findet nach der Hauptversammlung im Aufsichtsrat statt.
Als neues Mitglied im Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung Arnd Zinnhardt vorgeschlagen. Als ehemaliger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Finanzvorstand eines Software-Unternehmens verfügt Herr Zinnhardt über hervorragendes Expertenwissen sowohl im Finanz- als auch im Digitalbereich.