Treibhausgasemissionen weiter gesenkt
Bis 2030 will der Dürr-Konzern die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) um 70 % gegenüber dem Basisjahr 2019 reduzieren. Im Jahr 2023 beliefen sich die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf 25.269 Tonnen CO2e (CO2-Äquivalente). Das entspricht einer Reduzierung um 28 % gegenüber dem Vorjahr und um 55 % gegenüber 2019. Ausschlaggebend dafür war die Umstellung aller Standorte auf Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien. Weiterhin setzte das Unternehmen die Umrüstung auf energieeffiziente Gebäudetechnik fort und nahm an vier Standorten Photovoltaikanlagen zur regenerativen Eigenstromerzeugung in Betrieb.
Verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit
Im neuen Nachhaltigkeitsbericht finden sich auch Informationen zu sozialen Nachhaltigkeitsaspekten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit, gesellschaftliches Engagement in Form von Spenden und Sponsoring sowie Aktivitäten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Vor dem Hintergrund des seit 1. Januar 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Konzern außerdem die Bewertung menschenrechtlicher Risiken im eigenen Geschäftsbereich überarbeitet und die Prozesse und Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette gestärkt.
Verbesserungen in Nachhaltigkeits-Ratings
Dr. Jochen Weyrauch, Vorstandsvorsitzender der Dürr AG: „Wir arbeiten stetig daran, unsere Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Im Jahr 2023 haben wir gute Fortschritte erzielt – das belegen auch die hervorragenden Platzierungen in unabhängigen Nachhaltigkeits-Ratings. Sowohl beim EcoVadis-Rating als auch beim ISS ESG Corporate Rating haben wir jeweils die höchste Auszeichnung erhalten.“
Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
→ Der Nachhaltigkeitsbericht 2023 wurde in Übereinstimmung mit den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird der Dürr-Konzern Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bereitstellen. Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen ab 2024 im Geschäftsbericht deutlich ausführlicher und transparenter über Nachhaltigkeitsthemen informieren müssen.