Die Barabfindung für Aktionäre der HOMAG Group AG, die ihre Stücke der Dürr Technologies GmbH andienen, hat das Gericht auf 31,58 € festgelegt. Dürr hatte in dem im März 2015 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Barabfindung von 31,56 € angeboten. Gegen den Beschluss können die Parteien des Spruchverfahrens Beschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Die Frist für die Andienung der Aktien durch die HOMAG-Aktionäre endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht geworden ist.
HOMAG-Aktionäre können das Barabfindungsangebot in Höhe von 31,58 € annehmen oder die Aktien weiterhin halten und eine jährliche Garantiedividende (Ausgleich) von 1,03 € erhalten, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag läuft. Dürr ist jedoch nach Ende der Andienungsfrist zu keinem weiteren Abfindungsangebot verpflichtet.
Die Garantiedividende (Ausgleich) wird durch den Beschluss des Gerichts von ursprünglich 1,01 € auf 1,03 € netto (entsprechend von ursprünglich 1,18 € auf 1,19 € brutto) angehoben. Derzeit haben die Aktionäre der HOMAG Group AG Anspruch auf eine gesetzlich vorgeschriebene Garantieverzinsung, bei der die Garantiedividende (Ausgleich) anzurechnen ist. Der Anspruch auf die Garantieverzinsung endet mit der Annahme des Abfindungsangebots beziehungsweise der oben beschriebenen Annahmefrist.
Die vom Gericht beschlossenen Anhebungen führen im Jahr 2019 zu einer geringfügigen Mehrbelastung von circa 1 Mio. € im Ergebnis des Dürr-Konzerns. Carlo Crosetto, Finanzvorstand der Dürr AG: „Die Entscheidung des Gerichts ist für uns zufriedenstellend. Die Anhebungen sind minimal ausgefallen. Das bestätigt unsere Planungsannahmen und die Unternehmensbewertung für HOMAG, die vor Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgenommen wurde.“
Dürr hält über die Dürr Technologies GmbH 63,9 % der Aktien der HOMAG Group AG. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen auf der HOMAG-Hauptversammlung über 78 % der Stimmrechte. Der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann gehören die HOMAG-Gründerfamilie Schuler und die Klessmann Stiftung an. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die außenstehenden HOMAG-Aktionäre haben keinen variablen Dividendenanspruch, sondern erhalten eine Garantiedividende (Abfindung) von 1,03 €.