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Aufsichtsratsvergütung

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen. Die Vergütung ist in der Satzung der Dürr AG geregelt. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, überprüft der Aufsichtsrat, ob Höhe und Ausgestaltung der Vergütung noch marktgerecht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen Marktvergleich durch. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen unabhängigen Experten beraten lassen.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Die Marktangemessenheit des Vergütungssystems wurde im Geschäftsjahr 2022 bestätigt. Gemäß der entsprechenden Empfehlung des DCGK besteht die Aufsichtsratsvergütung ausschließlich aus einem fixen, erfolgsunabhängigen Bestandteil. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats können vom Aufsichtsrat als Experten für Bereiche mit besonderer Bedeutung bestimmt werden. Der Bereich Nachhaltigkeit wurde vom Aufsichtsrat als besonders bedeutsam identifiziert und Frau Dr. Anja Schuler mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als Nachhaltigkeitsexpertin gewählt. Aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Inanspruchnahme und Belastung halten Vorstand und Aufsichtsrat eine zusätzliche Vergütung solcher Experten für angemessen. Sie erhalten erstmalig ab dem 1. Januar 2023 eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 11.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen. Die Prämie dafür entrichtet die Gesellschaft.

Das System der Aufsichtsratsvergütung wurde bei der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2023 gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG mit einer Mehrheit von 99,89 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Weitere Informationen finden Sie im → Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2023.