Bietigheim-Bissingen, 05. Dezember 2011 - Im Zuge erbrechtlicher Rege-lungen beabsichtigen die Heinz Dürr GmbH und die Heinz und Heide Dürr Stiftung GmbH, einen Poolvertrag/Stimmbindungsvertrag hinsicht-lich der von ihnen gehaltenen Aktien der Dürr AG abzuschließen. Im Vor-feld hierzu hat die Heinz Dürr GmbH außerbörslich 250.000 Aktien der Dürr AG verkauft, um zu verhindern, dass mit dem Poolvertrag die Schwelle von in Summe 30 % überschritten wird. Bei Überschreiten der 30%-Schwelle müsste ein Pflichtangebot an die anderen Aktionäre ab-gegeben werden.