Dürr AG bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € fällig in 2026 an
Dürr AG – WKN 556520 / ISIN DE0005565204
Bietigheim-Bissingen, 24. September 2020 – Der Vorstand der Dürr AG (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, nicht besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von circa 150. Mio. € auszugeben, die in Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) gewandelt werden können (die "Wandelanleihen").
Die Wandelanleihen werden ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Kanadas, Japans, Australiens und anderer Rechtsordnungen angeboten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist. Das Angebot erfolgt im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ("Accelerated Bookbuilding"). Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre der Gesellschaft zur Zeichnung der Wandelanleihen ist ausgeschlossen.
Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € wird eine Stückelung von je 100.000 € aufweisen und in circa 4,1 Millionen neue und/oder bestehende nennbetragslose Stammaktien der Gesellschaft wandelbar sein. Die Wandelanleihe wird mit einem Kupon zwischen 0,25 % und 0,75 % pro Jahr verzinst, der jährlich nachträglich zahlbar ist; die erste Zinszahlung wird im Januar 2022 erfolgen. Die Wandelanleihen haben ein erwartetes Fälligkeitsdatum am oder um den 15. Januar 2026 (circa 5,3 Jahre) und werden zu 100 % ihres Nennwertes zurückgezahlt. Es wird erwartet, dass die Wandelanleihen zu einem Preis von 100 % ausgegeben werden, was einer Bruttorendite bis zur Fälligkeit zwischen 0,25 % und 0,75 % p.a. entspricht. Die Umwandlungsprämie wird zwischen 40 % und 45 % über dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktien der Gesellschaft vom heutigen Tage auf XETRA zwischen der Einführung und der Preisfestsetzung festgelegt.
Die Gesellschaft hat mit dem Großaktionär der Gesellschaft, der Heinz Dürr GmbH, (der „Investor“) eine Zeichnungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich der Investor der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, Teilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 5.000.000 € zum Erwerb zu zeichnen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelanleihen zu ihrem Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelanleihen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Februar 2024 zurückzuzahlen, wenn der Aktienkurs über einen bestimmten Zeitraum 130 % des dann geltenden Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des Gesamtnennwertes der Wandelanleihen ausstehend bleiben.
Die Gesellschaft plant, die Erlöse aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke wie die Refinanzierung sowie weitere potenzielle Firmenakquisitionen zu verwenden.
Als Teil der Begebung von Wandelanleihen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Die finale Preisfestsetzung wird voraussichtlich später am heutigen Tag durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 1. Oktober 2020 stattfinden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aufnahme der Wandelanleihen in das Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Disclaimer
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit etc., alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung der Gesellschaft und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.
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Corporate Communications & Investor Relations
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