Im Dezember 2024 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart ein Barabfindungsangebot von 31,58 € je Stückaktie für die HOMAG-Aktionäre für angemessen erklärt. Die rechtskräftige Entscheidung beendete einen seit 2015 andauernden Rechtstreit. HOMAG-Aktionäre hatten damals ein Spruchverfahren angestrengt und gegen die von Dürr ermittelte Barabfindung von 31,56 € je Aktie sowie die ebenfalls von Dürr festgelegte Garantiedividende von 1,18 € je Aktie (brutto) geklagt. Daraufhin erhöhte das Landgericht Stuttgart im Jahr 2019 beide Werte geringfügig; die Barabfindung stieg um 2 Cent und die Garantiedividende um 1 Cent. Diese Entscheidung bestätigte der Beschluss des OLG Stuttgart letztinstanzlich.
Mit Bekanntgabe der OLG-Entscheidung im Bundesanzeiger begann am 3. Januar die gesetzlich vorgeschriebene zweimonatige Andienungsfrist. Bis 3. März war Dürr verpflichtet, von HOMAG-Aktionären angediente Aktien für 31,58 € je Stück zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu erwerben. Dürr hat in diesem Zeitraum rund 2,5 Millionen Aktien erworben und seinen Anteil an HOMAG auf 83,8% erhöht. Aufgrund von Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken kann es noch zu leichten Anpassungen kommen. Nach Ablauf der Frist endete das Barabfindungsangebot. Seither besteht für Dürr keine Verpflichtung mehr, angediente Aktien zu erwerben. HOMAG-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, erhalten weiterhin eine jährliche Garantiedividende von 1,19 € (brutto) je Aktie.
Dietmar Heinrich, Finanzvorstand der Dürr AG, begrüßte die Entscheidung des OLG Stuttgart: „Der Beschluss schafft Rechtssicherheit und bestätigt im Wesentlichen die von uns ermittelten Werte für Barabfindung und Garantiedividende. Auf die Andienung der HOMAG-Aktien waren wir gut vorbereitet, da wir entsprechende Liquiditätsreserven vorgehalten haben. Zudem profitieren wir davon, dass durch die Andienung der Aufwand für die jährliche Dividendenzahlung sinkt.“